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Lese-Tipp: Was die einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Pflegeeinrichtungen bedeutet
In der Südthüringer Zeitung äußert sich Lutz Reichardt, Geschäftsführer der Immanuel Diakonie Südthüringen, zur Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen.Am 15. März tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Dann müssen auch die Beschäftigten in den Einrichtungen der Immanuel Diakonie Südthüringen geimpft oder genesen sein, um weiterarbeiten zu können. Nach aktuellem Stand könne man mit 84 Prozent des Personals weiterplanen. Dies würde allerdings nicht ausreichen, sagt Lutz Reichardt, Geschäftsführer der Immanuel Diakonie Südthüringen GmbH, in der Südthüringer Zeitung.
Wie es konkret ab dem 16. März weitergehe, stehe im Detail noch nicht fest. Daher hätte man in die Dienstpläne für den März vorerst alle Mitarbeitenden eingebunden. Das Thüringer Gesundheitsministerium hat einen Zeitplan veröffentlicht, wonach von der Meldung jener Mitarbeitenden ohne Impf- oder Genesenennachweis durch den Arbeitgeber Mitte März über Anhörungen und Bußgeldbescheide bis hin zu einem Betretungsverbot einige Zeit ins Land gehen würde. „Wir gehen also davon aus, dass frühestens Ende Juli/Anfang August die ersten Betretungsverbote ausgesprochen werden können – so ist es jetzt festgelegt“, sagt Lutz Reichardt.
Er selbst plädiert für die Impfung und habe keinerlei Verständnis für ideologisierte Impfgegner. So könne man sich vor einer schwereren Erkrankung und andere besser vor einer Ansteckung schützen. Gerade in den Pflege, Behinderten- und Suchtkrankenhilfeeinrichtungen der Immanuel Diakonie Südthüringen würden Menschen betreut, die besondere Fürsorge benötigen. Die Mitarbeitenden hätten in den letzten zwei Jahren sehr viel geleistet. „Sie haben aufopferungsvoll coronainfizierte Bewohner und Klienten versorgt, als Schutzkleidung noch schwer zu besorgen war - später dann im Vollschutz, was eine sehr hohe Belastung ist“. Nach wie vor würden sie durch ständiges Testen alles tun, um sich nicht anzustecken und andere nicht zu gefährden, erklärt Reichardt. Ihm widerstrebe es daher, sein Personal nun in geimpft und ungeimpft einteilen zu müssen – auch wenn er das Impfen befürwortet. Ihm gehe es vor allem um die Art und Weise der Einführung und Umsetzung der Impfpflicht, die viele Fragen offen lasse. Das Gesetz sei aus seiner Sicht handwerklich schlecht gemacht.
Lutz Reichardt möchte auf keine seiner Mitarbeitenden verzichten, die zum Teil jahrelang in fachlicher und liebevoller Arbeit die Einrichtungen mitgeprägt hätten. Auch für die zu betreuenden Menschen wäre es ein großer Verlust.
Welche Erfahrungen er mit Mitarbeitenden gemacht hat, die Angst vor der Impfung hätten, wie er zu den Ansagen der Politik in der Pandemie steht und welche Probleme er zukünftig in der Versorgung befürchtet, lesen Sie in dem Artikel der Südthüringer Zeitung.
- Lesen Sie den ganzen Artikel der Südthüringer Zeitung in der Ausgabe vom 18. Februar 2022
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