Besondere Wohnform "Haus Röthof"
In landschaftlich überaus reizvoller Lage befindet sich in Schmalkalden die Besondere Wohnform „Haus Röthof“, welches alkoholkranken Frauen und Männern stationäre sozialtherapeutische Maßnahmen auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bietet.
Unser Wohnheim hat zwölf Plätze, davon zwei Doppelzimmer und acht Einzelzimmer, und bietet daher familiären Charakter. Den Bewohnern stehen zwei Wohnzimmer und zwei Gemeinschaftsräume, eine Küche, ein Sportraum mit Billardtisch, Tischtennisplatte und Fitnessgeräten sowie eine Hobby-Werkstatt zur Verfügung. Das Wohnheim liegt auf Gut Röthof am Rande Schmalkaldens. Menschen, die sich für den Röthof entscheiden, schätzen das Leben in der Natur, mit Tieren und im Wechsel der Jahreszeiten.
Wann erfolgt eine Aufnahme in die Besondere Wohnform?
Bewohner auf dem Röthof bringen die Bereitschaft mit, abstinent zu leben, sich in die Wohngemeinschaft einzugliedern und am Therapieprogramm teilzunehmen. Eine Entgiftungsbehandlung sollte bei Aufnahme in das Wohnheim nach Möglichkeit abgeschlossen sein.
Wer trägt die Kosten?
Das Immanuel Therapiezentrum Röthof arbeitet im Bereich der gesetzlichen Eingliederungshilfe auf der Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Die wichtigsten Regelungen hierzu finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Danach erhalten Menschen mit geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderungen auf Antrag bei den zuständigen Trägern Leistungen. Das Ziel hierbei ist, ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre Teilhabe zu stärken.